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Gedenkstätte Gardelegen: Wechselausstellung "Einige waren Nachbarn: Täterschaft, Mitläufertum und Widerstand"

Einladung zur Eröffnung der Wechselausstellung "Einige waren Nachbarn: Täterschaft, Mitläufertum und Widerstand" am Samstag, den 9. November 2024 um 17:30 Uhr

In Kooperation mit dem Miteinander e.V. und dem United States Holocaust Memorial Museum lädt das Team der Gedenkstätte Gardelegen alle Interessierten herzlich zur Eröffnung der Wechselausstellung „Einige waren Nachbarn: Täterschaft, Mitläufertum und Widerstand“ in das Dokumentationszentrum der Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe Gardelegen ein.

Die Veranstaltung findet am Samstag, den 9. November 2024 ab 17:30 Uhr im Dokumentionszentrum der Gedenkstätte Fedlscheune Isenschnibbe Gardelegen statt.

Der Eröffnungstag wurde bewusst gewählt, um an diesem Tag gemeinsam mit der Hansestadt Gardlegen an die Novemberpogrome von 1938 zu erinnern – ein dunkles Kapitel der deutschen Geschichte, in dem zahlreiche Menschen durch Mitwirken oder Schweigen zu den Verbrechen an der jüdischen Bevölkerung beitrugen. Genau diese Thematik greißt die Ausstellung auf. Sie beleuchtet die Rolle der Täter, Mitläufer aber auch Widerständler in der NS-Zeit und regt zur kritischen Auseinandersetzung mit den Handlungsfeldern in der Gegenwart an.

Wir freuen uns, an diesem Tag Grußworte und Beiträge von Steve Kanitz (Landrat des Altmarkkreis Salzwedel), Mandy Schumacher (Bürgermeisterin der Hansestadt Gardelegen), Stefan Winzer (Leiter der Gedenkstätte Isenschnibbe) und Klaus Müller (United Holocaust Memorial Museum) zu hören.

Um Anmeldung wird gebeten unter: anmeldung.rzn(at)miteinander-ev.de.

Die Ausstellung wird vom 5. bis 29. Novermber 2024 in der Gedenkstätte Gardelegen präsentiert und durch ein Rahmenprogramm mit weiteren Veranstaltungen und pädagogischen Angeboten begleitet. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Flyer.

Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Personen, die rechtsextremen oder rassistischen Gruppierungen angehören oder durch entsprechende Äußerungen oder Handlungen aufgefallen sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern. Dies gilt insbesondere für Personen, deren Auftreten oder Verhalten im Widerspruch zu den Werten der Veranstaltung steht, welche die Förderung von Toleranz, Menschlichkeit und Demokratie zum Ziel hat. Jegliche Form von diskriminierendem, menschenverachtendem oder extremistischem Verhalten wird nicht toleriert und führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.