Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt
Die Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt ist eine selbständige staatliche Stiftung öffentlichen Rechts. Mit ihren sieben Gedenkstätten an neun Standorten ist sie eine der vielfältigsten Einrichtungen der historisch-politischen Bildung in Deutschland.
Ihr gesetzlicher Auftrag lautet, „durch ihre Arbeit dazu beizutragen, dass das Wissen um die einzigartigen Verbrechen während der nationalsozialistischen Diktatur im Bewusstsein der Menschen bewahrt und weitergetragen wird. Es ist ebenfalls Aufgabe der Stiftung, die schweren Menschenrechtsverletzungen während der […] sowjetischen Besatzung und der SED-Diktatur darzustellen und hierüber Kenntnisse zu verbreiten.“
Weitere Organisationen schließen sich Erklärung für eine freie und vielfältige Bildungslandschaft an
Für den Erhalt einer freien und vielfältigen Bildungslandschaft
Gemeinsame Stellungnahme von Akteurinnen und Akteuren der frühkindlichen, schulischen sowie außerschulischen Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung in Sachsen-Anhalt
1. Wofür wir stehen: Bildung als gesellschaftlicher Grundauftrag
Bildung ist mehr als Wissensvermittlung. Sie ist der Raum, in dem Menschen sich als selbstbestimmte, kritisch denkende und sozial verantwortliche Individuen entwickeln. Dieses Verständnis liegt dem Wirken unserer Einrichtungen zugrunde.
Wir stehen für eine Bildungslandschaft, die
- offen und inklusiv ist – für alle Menschen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Förderbedarf oder Lebensalter;
- plural und kontrovers bleibt – und unterschiedliche Perspektiven als Qualitätsmerkmal begreift, nicht als Problem;
- wissenschaftsbasiert und pädagogisch verantwortlich arbeitet – ohne parteipolitische Vorfestlegung von Inhalten und Lernzielen;
- demokratische Grundwerte nicht nur lehrt, sondern selbst verkörpert – in Strukturen, Prozessen und Haltungen;
- lebenslang zugänglich ist – von der Kita bis zur Erwachsenenbildung, niedrigschwellig und gesellschaftlich durchlässig.
Diese Bildungslandschaft ist keine Selbstverständlichkeit. Sie ist das Ergebnis jahrzehntelanger demokratischer Entwicklung, gesellschaftlicher Auseinandersetzung und pädagogischen Engagements. Sie zu bewahren und gegen jede politische Vereinnahmung zu schützen, ist gemeinsame Verantwortung.
2. Was auf dem Spiel steht: Die Vorhaben des AfD-„Regierungsprogramms“
Das Programm der AfD Sachsen-Anhalt zur bevorstehenden Landtagswahl kündigt einen grundlegenden Umbau des Bildungssystems an. Ausgangspunkt ist eine umfassende Krisen- und Verfallsdiagnose. Es ist von einer „Krise des Geistes“, „Kuschelpädagogik“ und „politischer Einflussnahme“ die Rede. Damit werden weitreichende Eingriffe in Inhalte, Strukturen und pädagogische Praxis begründet.
Im Bereich der frühkindlichen Bildung plant die AfD eine Überarbeitung des Bildungsprogramms „Bildung: elementar“. Das offene Konzept in Kindertageseinrichtungen, das Selbstbestimmung und Beteiligung von Kindern betont, soll zurückgedrängt werden.
Für den schulischen Bereich ist eine Neuausrichtung von Aufgaben, Inhalten und Strukturen vorgesehen. Insbesondere Integration und Inklusion werden nicht länger als Aufgaben von Schule verstanden. Damit werden zentrale Prinzipien moderner Bildung zurückgewiesen – insbesondere gemeinsame Beschulung und gleichberechtigte Teilhabe. Statt die strukturellen Herausforderungen im Bildungssystem zu benennen, werden Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf pauschal problematisiert und gegen gemeinsames Lernen ausgespielt.
Darüber hinaus greift das AfD-Programm in die Strukturen des Bildungssystems ein. Es fordert die Abschaffung der allgemeinen Schulpflicht – ein fundamentaler Bruch mit zentralen Prinzipien staatlicher Bildungsverantwortung mit weitreichenden Folgen für Bildungsbiografien und gesellschaftliche Teilhabe. Zugleich sollen der Zugang zum Gymnasium begrenzt, die soziale Durchlässigkeit des Bildungssystems eingeschränkt und die Studienförderung stärker leistungsorientiert ausgerichtet werden.
Lehrpläne und Lehrmittel sollen künftig politischen Vorgaben unterworfen werden, anstatt fachlich und wissenschaftsbasiert entwickelt zu werden. Das von der AfD geforderte „strenge Neutralitätsgebot“ verkennt, dass Bildungsarbeit nicht wertneutral ist, sondern an den Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung orientiert bleibt. Maßstab politischer Bildung ist dabei der Beutelsbacher Konsens.
Schule wird als ein Bereich beschrieben, in dem das „demokratische Prinzip fehl am Platz“ sei. Entsprechend sollen Mitwirkungsrechte schulischer Gremien sowie von Eltern und Schülerinnen und Schülern deutlich beschnitten und pädagogische Entscheidungen stärker zentralisiert werden. Schule erscheint damit nicht mehr als Ort demokratischer Beteiligung und gemeinsamer Verantwortung, sondern als hierarchisch gesteuerte Institution.
Besonders deutlich zeigt sich die Neuausrichtung im Geschichtsunterricht. An die Stelle einer kritischen Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit soll eine stärkere Betonung positiv aufgeladener nationaler Narrative treten. Diese Verschiebung ist ideologisch motiviert und zielt darauf, die Beschäftigung mit den Verbrechen des Nationalsozialismus zurückzudrängen.
Zugleich wird Patriotismus in einem ausdrücklich nationalen Verständnis als Bildungs- und Erziehungsziel formuliert. Die Forderung, Schulen sollten „mehr Flagge zeigen“, zielt auf die verbindliche Präsenz nationaler Symbolik im Schulalltag. Gleichzeitig richtet sich das Programm gegen die Sichtbarkeit gesellschaftlicher und sexueller Vielfalt. Regenbogenflaggen sollen an Schulen untersagt und traditionelle Familienbilder als Norm vermittelt werden. Andere Lebensentwürfe erscheinen damit nicht als gleichberechtigter Teil gesellschaftlicher Realität.
Auch fachliche Schwerpunktsetzungen und internationale Austauschprogramme sollen politisch ausgerichtet werden. So werden der Ausbau des Russischunterrichts sowie entsprechende Schüleraustauschprogramme mit Russland ausdrücklich befürwortet. Diese Akzentsetzung steht im Zusammenhang mit Positionierungen führender AfD-Vertreter, die eine Nähe zur autoritären Kreml-Führung erkennen lassen.
Auch außerschulische Bildung und Erwachsenenbildung sollen künftig stärker politisch gesteuert werden. Besonders deutlich zeigt sich dies am geplanten Umbau der Landeszentrale für politische Bildung. Sie soll durch ein „Landesinstitut für staatspolitische Bildung und kulturelle Identität“ ersetzt werden – eine Bezeichnung, die an das frühere „Institut für Staatspolitik“ des rechtsextremen Verlegers Götz Kubitschek erinnert. Damit würde politische Bildung nicht mehr primär auf demokratische Urteilsbildung, sondern auf ideologisch definierte Vorstellungen von „staatspolitischer“ Loyalität und national verstandener kultureller Identität verpflichtet.
Staatliche Fördermittel würden dann stärker an politisch-weltanschauliche Kriterien gebunden. Einrichtungen, die den „patriotischen“ Vorgaben nicht entsprechen, könnten von Mitteln ausgeschlossen werden. Das würde den Trägerpluralismus bedrohen, der die Stärke der Erwachsenenbildung ausmacht: Volkshochschulen, gewerkschaftliche und kirchliche Träger, zivilgesellschaftliche Organisationen – sie alle wären betroffen. So kündigt das Programm an, die Förderung der Evangelischen Akademie wegen ihrer von der AfD abgelehnten Bildungsarbeit einzustellen. Damit wird deutlich, dass öffentliche Förderung künftig stärker an politischer Übereinstimmung mit den Vorstellungen der AfD ausgerichtet werden soll.
Bildungseinrichtungen sowie die sie tragenden zivilgesellschaftlichen Organisationen und Fördervereine sind Orte, an denen Demokratie freiwillig und niedrigschwellig gelernt und gelebt wird. Menschen erwerben hier Grundkompetenzen, reflektieren gesellschaftliche Entwicklungen und qualifizieren sich weiter – selbstbestimmt und ohne staatliche Vorgaben für Inhalte und Weltanschauungen. Dieser Raum wäre durch die geplanten Veränderungen unmittelbar in seiner Existenz bedroht.
Außerschulische Bildung macht Demokratie im Alltag erfahrbar. In Jugendverbänden, Kulturprojekten, Bildungsstätten, Vereinen und zivilgesellschaftlichen Initiativen lernen Menschen, Verantwortung zu übernehmen, ihre Interessen zu vertreten und gesellschaftliche Vielfalt als Stärke zu begreifen. Diese Räume zu schützen, ist eine demokratische Notwendigkeit. Werden sie politisch kontrolliert oder geschwächt, verliert Demokratie einen Teil ihres lebendigen Fundaments.
3. Unser Bekenntnis
Wir, die unterzeichnenden Akteurinnen und Akteure der Bildungslandschaft in Sachsen-Anhalt, treten dem skizzierten Umbau entschieden entgegen – aus Verantwortung für die Menschen, mit denen wir arbeiten, und für eine offene und demokratische Gesellschaft.
Wir bekennen uns zu einer Bildung, die Menschen stärkt statt formt, konstruktive Kritik fördert statt unterbindet und Vielfalt als Ressource versteht statt als Bedrohung.
Wir bekennen uns zu einem Bildungssystem, in dem Fachkräfte in Bildung, Erziehung und Sozialarbeit pädagogisch urteilen dürfen und müssen, in dem Träger unabhängig von politischer Wohlgefälligkeit gefördert werden und in dem Menschen jeden Alters gleichberechtigt Zugang zu Bildung haben.
Wir bekennen uns zu einem vielfältigen demokratischen Schulwesen, in dem die verfassungsrechtlich verankerte Schulpflicht weiterhin sowohl an Schulen in staatlicher als auch in freier Trägerschaft erfüllt werden kann.
Wir bekennen uns zu einem Geschichtsbewusstsein, das die Verbrechen des Nationalsozialismus nicht relativiert oder verdrängt – und zu einer politischen Bildung, die Kontroverse nicht als Defizit, sondern als Kern demokratischer Auseinandersetzung begreift.
Diese Bildungslandschaft ist das Ergebnis jahrzehntelanger demokratischer Entwicklung und gesellschaftlichen Engagements. Sie gegen politische Vereinnahmung und ideologische Verengung zu verteidigen, bleibt unsere gemeinsame Verantwortung.
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Kulturinstitutionen warnen vor nationalistisch ausgerichteter Kulturpolitik in Sachsen-Anhalt
Das am Wochenende verabschiedete „Regierungsprogramm“ kündigt u.a. eine „patriotische Wende“ in der Kulturpolitik an. Es verschiebt den Kulturbegriff grundlegend: Kultur wird nicht mehr als offener, pluraler Raum verstanden, sondern verengt sich deutlich. Sie wird Instrument zur Herstellung einer parteipolitisch definierten kollektiven Identität. Kultur erscheint in diesem Fall als Ausdruck einer ethnisch homogenen Volksgemeinschaft, deren angebliche „Identitätsstörung“ durch eine „selbstbewusste deutsche Identität“ überwunden werden soll. In dieser Ausrichtung treten Elemente einer völkisch-nationalistischen Kulturauffassung deutlich hervor.
Die kulturpolitischen Aussagen des Programms reichen weit über den eigentlichen Kulturbereich hinaus und betreffen auch zentrale Felder wie Bildungs-, Wissenschafts- Integrations- und Religionspolitik. In den einleitenden Passagen des Kulturteils wird die bestehende Erinnerungskultur als „Verewigung eines Schuldkomplexes“ beschrieben, der die „Möglichkeiten einer stabilen nationalen Identitätsbildung verbaut“ habe. Zur „Heilung“ dieser „Identitätsstörung“ wird eine stärkere Fokussierung auf die „guten Seiten der deutschen Geschichte“ gefordert. Damit verschiebt sich der Fokus von einer differenzierten, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Erinnerungskultur hin zu einer selektiven Geschichtsdarstellung, in der die deutsche NS-Vergangenheit systematisch geschönt wird.
Auch im Umgang mit der künstlerischen Moderne zeigt sich eine deutliche Abgrenzung. Das Bauhaus wird als Ausdruck von „Identitätslosigkeit“ dargestellt; dem wird eine „#deutschdenken“-Kampagne entgegengesetzt. In Verbindung mit Vorgaben für eine an „Bautradition“ orientierte Architektur entsteht ein normatives Kulturverständnis, das moderne Strömungen delegitimiert und durch staatliche Leitbilder ersetzt.
Im Bereich der bildenden und darstellenden Kunst wird staatliche Förderung an die „kulturelle Identität“ gebunden; insbesondere Theater sollen stärker „deutsche Stücke“ berücksichtigen. Damit wird ein inhaltlicher Steuerungsanspruch gegenüber Kulturinstitutionen formuliert.
Diese Tendenzen setzen sich fort: Kulturförderung soll an nationale Identitätsbildung gekoppelt, als „antideutsch“ geltende Kunst ausgeschlossen und kulturelle Bildung auf „kulturelle Identität“ ausgerichtet werden. Selbst von Vereinen, die eine Landesförderung beantragen, wird dann zukünftig ein „glaubhaftes Bekenntnis“ zu einer „patriotischen Grundhaltung“ erwartet. Das Kulturkonzept der AfD verdrängt, wie wichtig vielfältige Impulse für eine lebendige Kultur sind. Diese legen den Grundstein für gesellschaftliche Entwicklungen und Erneuerungsprozesse.
Das Verhältnis zu den beiden großen Kirchen als Trägern kulturellen Lebens ist widersprüchlich: Einerseits gelten sie als identitätsstiftend, andererseits wird ihnen „Regenbogenideologie“ vorgeworfen. Förderentscheidungen werden auch hier an politische Konformität geknüpft.
Insgesamt folgt diese Programmatik einem klar erkennbaren Muster: Erinnerung wird selektiv umgedeutet, Kunst normiert, Institutionen ab- und umgebaut und Förderung politisch instrumentalisiert. Darüber hinaus wird Sachsen-Anhalt als „Musterland der Kulturpolitik“ positioniert, das eine „Strahlwirkung auf andere Bundesländer“ entfalten soll. Das Programm benennt die kulturpolitische Entwicklung Ungarns unter dem abgewählten Ministerpräsidenten Viktor Orbán als „Vorbild und Inspiration“. Damit orientiert sich die AfD Sachsen-Anhalt an einem Modell, das auf eine enge Verknüpfung von Staat, Kultur und nationaler Identität sowie die politische Einflussnahme auf Kulturinstitutionen und die Einschränkung von Vielfalt und Meinungsfreiheit zielt.
Das Land Sachsen-Anhalt wurde 1990 gegründet. Dabei wurden Regionen unterschiedlicher kultureller und historischer Identität zusammengefasst. Seine Landesidentität definiert sich wesentlich über verbindende historische Ereignisse und das gemeinsame künstlerische und kulturelle Erbe. Sachsen-Anhalt steht mit dem Wirken des Fürsten Leopold III. Friedrich Franz von Anhalt-Dessau in Wörlitz am Beginn der Aufklärung. Freiheit und Toleranz sind in Sachsen-Anhalt gelebte Grundwerte. Es ist ein Kulturland ersten Ranges, mit einer der höchsten Dichten an bedeutenden Denkmalen in Mitteleuropa. Dem Schutz und Erhalt dieses verbindenden Erbes haben sich die unterzeichnenden Kulturinstitutionen auf Grundlage der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, der im Grundgesetz verankerten Ideale von Toleranz und Vielfalt und der Wissenschafts- und Kunstfreiheit verschrieben. Ein Angriff auf Kunst, Kultur und Geschichte, ihre ideologische Instrumentalisierung, treffen die Bürgerinnen und Bürger des Landes im Kern ihrer Identität.
Die Unterzeichnenden halten dem entgegen: Kulturpolitik darf nicht zur nationalistischen Instrumentalisierung von Geschichte und Kultur missbraucht werden. Die Freiheit der Kunst, die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen und eine an demokratischen Werten orientierte Erinnerungskultur bleiben unverzichtbar. Ihre entschlossene Wahrung sichert nicht nur die vitale und vielfältige Kulturlandschaft in Sachsen-Anhalt, sondern stärkt zugleich gesellschaftlichen Zusammenhalt, Pluralität sowie die Grundlagen unseres demokratischen Gemeinwesens.
Hilfsnetzwerk für Überlebende der NS-Verfolgung in der Ukraine
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat für Millionen von Menschen verheerende Auswirkungen. Unter den Leidtragenden sind auch etwa 42.000 Überlebende der nationalsozialistischen Verfolgung.
Um diese mit Grundbedarfsgütern wie Nahrung und Medikamenten zu unterstützen, haben sich auf Initiative des Berliner Vereins KONTAKTE-KOHTAKTbI mehr als 30 Stiftungen, Gedenkstätten, Museen, Universitäten, Initiativen und Vereinen aus der gesamten Bundesrepublik zu einem Hilfsnetzwerk zusammengeschlossen, um schnell und unbürokratisch den Überlebenden und deren Familien helfen zu können. Die Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt hat sich diesem Hilfsnetzwerk ebenfalls angeschlossen und bittet um Unterstützung.
Den Spendenaufruf können Sie hier einsehen.
Der Verein KONTAKTE-KOHTAKTbI hat über Jahre Erfahrungen mit Spendenauszahlungen in die Ukraine und hat zu diesem Zweck ein Spendenkonto angelegt, welches vom ihm treuhänderisch verwaltet wird.
Informationen über den Verlauf der Spendenaktionen können Sie hier erhalten.
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